Allgemeine Wehrpflicht:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht noch die Allgemeine Wehrpflicht, d.h. jeder gesunde Deutsche kann zum Wehrdienst herangezogen werden.
Anstatt des derzeit 9-monatigen Grundwehrdienstes kann ein 9-monatiger
Zivildienst abgeleistet werden.
Daneben besteht noch die Möglichkeit, anstelle des Grundwehr- oder
Zivildienstes sich für den Ersatzdienst bei einer Einheit des
Katastrophenschutzes, also z. B. der Freiwilligen Feuerwehr zu entscheiden.
Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr:
Die Verpflichtungsdauer als Bundeswehr-Ersatzdienst beträgt zurzeit 6 Jahre. In dieser Zeit sind neben Einsätzen auch Übungen und Sonderdienste abzuleisten. Alarmierungen zu Einsätzen erfolgen über Funkmeldeempfänger, d.h. man ist also in seiner Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt. Es hat sich gezeigt, das der Dienst problemlos neben dem Beruf oder Studium ausgeübt werden kann.
Selbstverständlich steht der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur im Zusammenhang mit dem Ersatzdienst.
Auch wer seinen Wehr- oder Zivildienst bereits abgeleistet hat, findet bei uns eine Gemeinschaft, die sich unter dem Motto "Gott zur Ehr' - dem Nächsten zur Wehr" in den Dienst der Allgemeinheit stellt.
Der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen:
Beim Entschluß der Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen als "Feuerwehrmann/-frau-Anwärter(in)" beizutreten, ist zunächst eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der der allgemeine Gesundheitszustand und die Tauglichkeit zum Tragen von Atemschutzgeräten festgestellt wird. Wird man für "tauglich" befunden, so beginnt man nach der Ausgabe sämtlicher Ausrüstungsgegenstände die Ausbildung zum "Truppmann". Die Ausbildung umfaßt alles, was man als freiwilliger Feuerwehrmann/-frau wissen muß. Es wird geübt, sich in Extremsituationen richtig zu verhalten um jedem, der sich in Gefahr befindet oder in eine Notlage geraten ist, fachmännisch zu helfen. Von der Technischen Hilfeleistung über die Erste-Hilfe-Ausbildung bis hin zum Brandschutz ist alles dabei.
Die Freiwillige Feuerwehr Euskirchen:
In der Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen sind alle Berufsgruppen vertreten. Durch Fort- und Weiterbildung in Lehrgängen auf Standortebene oder am Institut der Feuerwehr (IdF) in Münster hat man auch die Möglichkeit eine Führungsaufgabe zu übernehmen.
Die Freiwillige Feuerwehr Euskirchen ist in insgesamt 5 Löschzügen mit 17 Löschgruppen sowie einem ABC-Zug organisiert.
Voraussetzung für den Feuerwehrdienst:
Voraussetzung für den Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche Gesundheit bzw. Fitness. Solange man z. B. für die Bundeswehr tauglich gemustert ist, sind beim Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auch keine Einschränkungen zu erwarten. Für die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr in Euskirchen ist selbstverständlich ein Wohnsitz in Euskirchen Voraussetzung. Neben dem Eintritt in die aktive Wehr besteht auch die Möglichkeit, ab einem Alter von 12 Jahren in die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen einzutreten.
Als Freiwilliger Feuerwehrmann/-frau stellt man seine Freizeit sinnvoll in den Dienst der Allgemeinheit.
Antworten auf Fragen rund um die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen finden sie demnächst in unseren FAQ. Sollte Ihre Frage hier unbeantwortet bleiben oder wünschen Sie ein persönliches Gespräch, so können Sie sich auch direkt mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen.
Sie haben auch die Möglichkeit, hier entsprechende Antragsformulare für die Aufnahme in die Feuerwehr Euskirchen im pdf-Format herunterzuladen:
Ein Online-Aufnahmeformular ist bereits in Vorbereitung...
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