Gefahrzahl
Die Gefahrzahl gibt die Gefahr an, die vom geladenen Stoff ausgeht. Diese setzt sich aus einer Hauptgefahr und einer bis zwei weitere Gefahren zusammen. Die Gefahrenmerkmale werden in verschiedene Klassen eingeteilt. Als Grundlage für diese Einteilung dient die Gefahrengutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE). Bei dem oben gezeigten Bespiel kann man der Gefahrzahl entnehmen, dass der Stoff eine leichtentzündliche Flüssigkeit ist.
Einteilung der Gefahren
Stoffe und Gegenstände einschließlich derer Eigenschaften |
Klasse nach GGVS |
1. Ziffer der Gefahrennr. |
Explosive Stoffe und Gegenstände |
1 |
1 |
Verdichtete, verflüssigte und unter Druck gelöste Gase |
2 |
2 |
Entzündbare flüssige Stoffe |
3 |
3 |
Entzündbare feste Stoffe |
4.1 |
4 |
Selbstentzündliche Stoffe |
4.2 |
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln |
4.3 |
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
5.1 |
5 |
Organische Peroxide |
5.2 |
Giftige Stoffe |
6.1 |
6 |
Ekelerregende oder ansteckungsgefährliche Stoffe |
6.2 |
Radioaktive Stoffe |
7 |
7 |
Ätzende Stoffe |
8 |
8 |
Verschiedene Gefahren |
9 |
9 |
Stoffnummer
Die Stoffnummer gibt Auskunft über den konkret geladenen Stoff. Dazu haben die Vereinten Nationen eine Liste der Stoffe und Güter erstellt, die aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren beim Umgang und Transport besonders gekennzeichnet werden müssen. So steht die Nummer 1203 im o.g. Beispiel für Kraftstoffe wie Normal- oder Superbenzin.
Bei einem Verkehrsunfall mit einem derartig gekennzeichneten Fahrzeug ist es daher besonders wichtig, dass diese Nummern beim Notruf angegeben werden. Noch wichtiger ist jedoch: Gehen Sie kein Risiko ein und halten Sie nach Möglichkeit mindestens 50 Meter Abstand vom verunfallten Fahrzeug!
Gefährliche Stoffe und Güter müssen nicht nur beim Transport sondern auch für den Umgang und Gebrauch mit einer Kennzeichnung versehen sein. Sicher kennen Sie alle die Piktogramme und Angaben auf den Verpackungen, beispielsweise von WC- oder Allzweckreinigern, Bau- und Hobbyprodukten oder sonstigen Chemikalien:

Gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind:
Neben den Piktogrammen, die bildlich die Gefahren der Stoffe wiedergeben, sind besonders die genaue Bezeichnung sowie die R- und S-Sätze auf den Gefahrstoffetiketten wichtig:
Die R-Sätze (Gefahrenhinweise) geben in kurzen und knappen Worten nochmals die genauen Gefahren des Stoffs an.
Die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) geben Hinweise auf das richtige Verhalten beim Umgang oder der Lagerung des Stoffs.
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